Aktuelle Information
Artikel im Boten am 15.06.2023
Artikel im Boten am 23.09.2022
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Neubau der Kläranlage
Seit Mitte Juni läuft der Probebetrieb auf der neuen Kläranlage. Mechanisch kann dieser seit August als abgeschlossen betrachtet werden. Alle Pumpen und Aggregate wurden auf Funktion getestet und sind z. T. bereits in Betrieb.
Parallel wird die elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik aller Anlagenteile (Aggregate und Pumpen) auf Funktion getestet.
Auch hier ist die Programmierung und die Anbindung der Anlagenteile an die systemprogrammierte Steuerung einschließlich dem Erstellen der Prozessbilder der neuen Kläranlage nahezu abgeschlossen.
Für die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage ist es darüber hinaus erforderlich die Biologie der drei Kaskaden der Belebungsanlage mit Belebtschlamm anzureichern. Seit August wird daher zum einen Überschussschlamm wie auch Belebtschlamm aus der alten Kläranlage in die neue Kaskadendenitrifikation gepumpt. Alle drei Kaskaden sind mittlerweile gefüllt und in Betrieb. Bis zur endgültigen Inbetriebnahme ist die Belebtmasse noch weiter anzureichern und mit Rohabwasser zu versorgen. Daher wird der Ortsteil Gsteinach bereits seit Anfang September der neuen Kläranlage zugeführt.
Parallel wurde auch bereits im August dieses Jahres der neue Faulturm mit Nachklärwasser (800 m3) gefüllt und auf 36 Grad aufgeheizt. Seit August wird auch der Faulturm bereits mit Überschussschlamm aus der alten Kläranlage angereichert. Um künftig den Rohschlamm aus dem Zulauf im neuen Turm voll zu verarbeiten ist hier noch weitere Schlammzugabe aus dem alten Turm erforderlich.
Die Verantwortlichen sind zuversichtlich, dass die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage bis Ende September planmäßig gelingt, so dass die alte Kläranlage Ihren Betrieb einstellen kann. Zum Teil werden beide Anlagen eine Zeit lang noch parallel betrieben bis sichergestellt werden kann, dass sowohl die Belebtmasse in der Biologie wie auch der Schlamm im neuen Turm den Rohabwasserzulauf voll aufnehmen und eine zuverlässige Reinigungsleistung erzielen können. Anschließend werden alle Abwasserprovisorien zurück gebaut und die alte Kläranlage aufgelassen.
Bevor die alte Kläranlage abgebrochen werden kann ist eine Schadstoffsanierung auf dem Gelände notwendig. Sobald die Kläranlage schadstofffrei ist kann diese abgebrochen werden. Die europaweite Ausschreibung für den Rückbau der alten Kläranlage wurde bereits begonnen, so dass diese planmäßig in der nächsten Verbandsversammlung noch im November vergeben werden kann.
Parallel arbeitet die Firma Hirschmann aus Treuchtlingen seit Mitte Juli dieses Jahres an der Erstellung der Außenanlagen. Ziel ist es hier bis Ende des Jahres die Asphaltierung der Straßen fertig zu stellen.
Der Bau der Turbine zur Schwarzach sowie der Rückbau der alten Anlage folgt dann im Jahr 2023.
Die Firma ABB aus Mannheim arbeitet derzeit ein Energiemanagementsystem aus. Die Firma ABB entwickelt hier eine Schnittstelle „EMS-Optimax“ zur SPS und verbindet, optimiert alle thermischen, elektrischen und gastechnischen Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchseinheiten. Diese Leistung ist Voraussetzung um Fördergelder aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundes abzurufen.
Anschließend soll die neue Kläranlage über die Säulen der Faulgasverstromung, der PV Anlage und mit der Wasserkraftanlage so viel Strom im Jahr bilanziell produzieren wie die Anlage auch selbst verbraucht. Die Errichtung einer Energie intelligenten kommunalen Kläranlage ermöglicht einen netzdienlichen Betrieb und somit eine Einsparung von fast 100 % des bisherigen Stromverbrauches und damit eine CO2 Einsparung von mehr als 300 Tonnen pro Jahr.
Darüber hinaus können mit der Abwärme der Stromerzeugungsanlagen die neue Kläranlage und die bestehenden Verwaltungsgebäude in der Gufidauner Straße mit Wärme versorgt werden.
Aufgestellt KZV – Schwarzachgruppe, 12.09.22
Mitteilung zum Stand der Ausschreibungen/Kosten
Pressemitteilung vom November 2021 des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“
Stellungnahme zur Kritik am KZV – „Zurück zu den Fakten“
Aufgrund der derzeitigen öffentlichen Diskussionen über die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen für die Sanierung der Kläranlage in Schwarzenbruck sehen wir uns zu einer klärenden Stellungnahme veranlasst:
Abwasserreinigung ist keine Selbstverständlichkeit
Eine stets funktionierende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gehören zu den wesentlichen Erschließungsvoraussetzungen, damit ein Grundstück überhaupt baulich oder gewerblich genutzt werden darf und kann.
Ganz selbstverständlich nutzt jeder Bürger jeden Tag mehrfach diese Einrichtungen. Doch kaum ein Bürger macht sich Gedanken darüber, welche immensen finanziellen Mittel für deren erstmalige Errichtung, ständige Unterhaltung und erforderliche Sanierung bzw. Erneuerung notwendig sind.
Wie jedes andere Gebrauchsgut unterliegen solche Anlagen selbst bei bester Unterhaltung einer fortwährenden Abnutzung durch den jahrzehntelangen Betrieb.
Zudem schaffen neue gesetzliche, ökonomische und ökologische Anforderungen einen permanenten Anpassungs- und Modernisierungsdruck, dem irgendwann nicht mehr nur mit geringfügigen und einzelnen Instandsetzungsmaßnahmen Genüge getan werden kann, sondern umfassende Sanierungsmaßnahmen notwendig machen.
Vor diesen Aufgaben steht nicht nur der KZV, sondern faktisch jeder Träger solcher Einrichtungen. Schon seit Jahren beginnen daher immer mehr Gemeinden/Zweckverbände in ganz Bayern mit erheblichen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen der meist schon Jahrzehnte alten Anlagen im Wasser- und Abwasserbereich.
Die Gemeinden (oder Zweckverbände) haben einerseits die gesetzliche Aufgabe, solche Einrichtungen für die Bürger ständig funktionsfähig vorzuhalten.
Andererseits haben sie aber auch das Recht und die Pflicht, die hierfür angefallenen Kosten auf die Nutzer der Einrichtungen vorteilsgerecht umzulegen.
Beitragsfinanzierung / Gebührenfinanzierung
Die Finanzierung erfolgt über die Erhebung von einmaligen Beiträgen (Anschlussbeitrag, Verbesserungsbeitrag).
Während - vereinfacht gesagt - die einmaligen Beiträge somit die anfallenden Baukosten der Einrichtungen refinanzieren sollen, müssen die jährlichen Gebühren wiederum die fortlaufenden Betriebskosten decken. Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen Beiträgen und Gebühren.
Der Vorteil, der einem Grundstück aus der Möglichkeit des Anschlusses an diese Einrichtungen gewährt wird, kann nicht mathematisch genau nach einem Wirklichkeitsmaßstab berechnet werden (wie etwa bei den jährlichen Wasser-/Abwassergebühren nach Zählerverbrauch).
Die Rechtsprechung hat daher nur eine mögliche Umlegung der Kosten nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der angeschlossenen Grundstücke zugelassen, weil eben nur diese Faktoren einen geeigneten Rückschluss auf die Nutzbarkeit von Grundstücken zulassen.
Dem liegt die Annahme zugrunde, dass mit zunehmender baulicher Nutzbarkeit eines Grundstückes (sehr wahrscheinlich) auch der Vorteil aus der gemeindlichen Einrichtung proportional steigt (sog. Wahrscheinlichkeitsmaßstab).
Es ist solchen Wahrscheinlichkeitsmaßstäben immanent, dass dabei notwendigerweise verallgemeinert und pauschaliert werden muss.
Je größer also ein Grundstück und seine Bebaubarkeit ist, desto größer ist auch der Vorteil aus der gemeindlichen Einrichtung (durch Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) und desto höher muss auch der Beitrag sein, der zu leisten ist.
Beitragsmaßstab (zulässige oder vorhandene Geschossfläche)
Manche Gemeinden/Zweckverbände erheben bei der Geschossfläche zunächst nur einen Beitrag für die bereits errichteten Gebäudeflächen (= Maßstab der vorhandenen Geschossfläche).
Zugleich werden dann aber fortlaufend jegliche baulichen Veränderungen mit weiteren Bescheiden zu den dann jeweils zeitlich geltenden (und meist höheren) Beitragssätzen nachberechnet.
Aufgrund geringerer Verteilungsflächen ist bei diesem Maßstab der Preis je Quadratmeter Geschossfläche von vornherein deutlich höher.
Andere Einrichtungsträger erheben den Beitrag für die Geschossflächen nicht nach dem derzeitigen tatsächlichen Gebäudebestand, sondern nach der Geschossfläche, die nach den baurechtlichen Vorschriften maximal auf den Grundstücken zulässig ist (= Maßstab der zulässigen Geschossfläche).
Bei diesem Maßstab sind in der Regel keine Nacherhebungen zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich.
Aufgrund weitaus höherer Verteilungsflächen ist bei diesem Maßstab der Preis je Quadratmeter Geschossfläche hier von vornherein deutlich geringer.
Für diesen Maßstab haben sich nicht nur der KZV (für die Abwasserversorgung), sondern auch die betroffenen Mitgliedsgemeinden (für die Wasserversorgung) bereits vor langer Zeit entschieden.
Dies gewährleistet eine einheitliche Beitragserhebung nach dem jeweils gleichen Maßstab für den Bereich Wasser und Abwasser.
Verschiedene Maßstäbe bei den öffentlichen Körperschaften würden hingegen mit Sicherheit zu einer Verwirrung bei den Bürgern führen und unzählige Missverständnisse hervorbringen. Deshalb ist ein einheitlicher Beitragsmaßstab im gesamten Verbandsgebiet durchaus sinnvoll.
Zudem würde auch die Anwendung des alternativen Maßstabes nach der vorhandenen Geschossfläche für die meisten keine wesentlichen Veränderungen bei der Beitragshöhe zur Folge haben, denn letztlich werden immer alle Kosten auf alle Anschlussnehmer verteilt. Es ist also schlicht ein Trugschluss, dass ein anderer Maßstab einem Großteil der Beitragszahler Vorteile in der Beitragshöhe verschaffen würde. Folglich würde die Solidargemeinschaft aller Beitragszahler immer fehlende Einnahmen ausgleichen müssen, die z. B. durch den Wegfall von Baulücken oder reduzierten Gewerbeflächen entstünden. Daher würden die zu erwartenden Belastungen für die meisten Beitragszahler sicher höher ausfallen als bei dem jetzt gewählten Maßstab des KZV.
Außerdem ist ein Wechsel des Beitragsmaßstabes nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen möglich und wird daher vom Gesetzgeber aufgrund von erheblichen Übergangsproblemen nicht empfohlen und wäre zudem nur sehr schwierig und aufwändig zu bewerkstelligen. Keine Gemeinde ändert daher ohne erheblichen Grund den einmal gewählten Beitragsmaßstab.
Von der Rechtsprechung wird jedenfalls der Maßstab der zulässigen Geschossfläche ständig als besonders geeignet und vorteilsgerecht qualifiziert, weil er eben sofort auf die maximal zulässige bauliche Nutzbarkeit abstellt und damit die Beitragsvorteile sofort und nicht über lange Zeiträume hinweg abschöpft (vgl. Urteile des BayVGH vom 28.11.2002 und 21.03.2000).
Der Maßstab der zulässigen Geschossflächen ist dabei natürlich einheitlich auf beplante und unbeplante Gebiete anzuwenden (Urteil des BayVGH vom 29.10.2010).
Planungshoheit ist eine gemeindliche Aufgabe
Bei der Berechnung der insoweit zulässigen Geschossfläche des einzelnen Grundstückes werden die von den Gemeinden (= Träger der Planungshoheit) aufgestellten Bebauungspläne oder ersatzweise bei nicht beplanten Gebieten die vom Landratsamt erteilten Baugenehmigungen (= Baugenehmigungsbehörde) zugrunde gelegt.
Dabei wird meist übersehen, dass der KZV diese maßgeblichen planungsrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben nicht selbst aufgestellt hat, sondern die Vorgaben der Gemeinden nur gemäß der geltenden Satzung anwendet.
Wenn sich nach diesen verbindlichen Vorgaben daher unterschiedliche Beiträge in dem einen oder anderen Baugebiet ergeben, so ist dies allein den entsprechend ebenso unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeiten geschuldet.
Die baulichen Nutzungsmöglichkeiten wiederum sind aber gerade der maßgebliche Indikator für die unterschiedlichen Vorteile, die mit dem Beitrag auszugleichen sind.
Vermittlung der Beitragserhebung
Ein Nachteil des Maßstabes der zulässigen Geschossfläche liegt sicherlich darin, dass der Berechnungsweg für die zulässige Bebaubarkeit nicht immer einfach zu vermitteln ist und deshalb nicht selten zu Verständnisproblemen führt.
Deshalb hat der KZV die gegenwärtigen Sanierungsmaßnahmen (Neubau Kläranlage u.a.) sowie die notwendige Erhebung von Verbesserungsbeiträgen über Jahre hinweg (seit 2017) intensiv vorbereitet und mit einer Vielzahl an Informationen und Beratungsmöglichkeiten (Aufmaß jedes Grundstückes, Bürgerversammlungen, Informationsschreiben, Infoflyer, Hotline, Bürgersprechstunden) die Bürger von Anfang beteiligt und mitgenommen.
Diese zahlreichen Angebote wurden von sehr vielen Bürgern in Anspruch genommen, leider aber nicht von allen.
Wahl des Verteilungsschlüssels zur Mischfinanzierung (Gebühren und Beiträge)
Zudem hat sich der KZV entschieden, von den jetzt anfallenden Kosten nur 50 % über einmalige Beiträge sofort zu refinanzieren und im Übrigen die restlichen Kosten über einen langen Zeitraum mittels der Erhöhung der jährlichen Abwassergebühren umzulegen.
Damit kann einerseits die aktuelle Beitragsbelastung der Bürger in angemessenen Grenzen gehalten werden.
Andererseits werden dann auch die Wassergroßverbraucher mit relativ kleinen Grundstücken und wenig Bebauungen (u.a. Gewerbe) wesentlich gerechter an den Baukosten beteiligt und umgekehrt werden große Gewerbeflächen mit wenig Wasserverbrauch demzufolge entlastet und nicht über Gebühr belastet. Durch diese Mischfinanzierung wird aus Sicht des KZV sichergestellt, dass eine möglichst gerechte Verteilung der Kosten stattfindet
Des Weiteren wurden im Juni 2021 zunächst Vorausleistungsbescheide erlassen, die vorläufig nur 60 % des voraussichtlichen Verbesserungsbeitrages umfassen. Damit wurde den Bürgern zusätzlich eine Art Ratenzahlung gewährt, damit die gesamte Beitragsbelastung nicht sofort in einem Beitrag fällig wird.
Gerechtigkeit
Es liegt in der Natur der Sache, dass solche notwendigen Baumaßnahmen und Beitragserhebungen nicht uneingeschränkt auf die Zustimmung der Bürger stoßen und deren Sinnhaftigkeit nicht selten in Frage gestellt wird.
Für jeden Bürger ist eine Beitragszahlung zunächst eine nicht geringe finanzielle Belastung, die jeder gerne vermeiden würde.
Andererseits erwartet aber auch jeder Bürger, dass stets sauberes Trinkwasser aus seinen Leitungen kommt und stets das anfallende Abwasser einfach und sicher von dem Einrichtungsträger abgenommen, aufbereitet, gereinigt und wieder dem natürlichen Kreislauf zugeführt wird.
Solche Dienstleistungen kosten Geld und dienen dem Allgemeinwohl und vor allem unserer Gesundheit.
Selbstverständlich ist es darüber hinaus recht und billig, dass sich Bürger dieser Thematik annehmen und Ihre Fragen an den KZV oder die zuständigen Gemeinden richten. Es ist zudem ehrenwert, dass sich Bürger hier in Ihrer Freizeit engagieren und sich in die komplexen Themen einarbeiten wollen und Stellung beziehen oder eine Bürgerinitiative gründen.
Sobald jedoch Unwahrheiten oder Halbwahrheiten mangels entsprechender Fachkenntnisse kommuniziert und verbreitet werden, führt dies bei vielen Bürgern zu Missverständnissen und falschen Hoffnungen oder Erwartungen.
Wir sehen uns daher veranlasst, die in letzter Zeit in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen und erschienen Beiträge durch unseren Bericht wieder auf eine sachliche und wahrheitsgemäße Ebene zurück zu führen. Zumal die Verantwortlichen im Verband immer im Sinne einer gerechten und gesetzeskonformen Verteilung der Kosten entschieden haben.
Letztendlich ist das Gerechtigkeitsgefühl leider stets subjektiv geprägt und wird daher meist zum eigenen Vorteil ausgelegt. Es darf allerdings nicht soweit kommen, dass Rechtmäßigkeit und rechtskonformes Handeln einer Behörde in Frage gestellt werde.
Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“
Pressemitteilung vom 12.05.2021 des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Neubau der Kläranlage
Bis Ende Juni dieses Jahres soll der Ingenieurbau des Belebungsbeckens (insgesamt drei Kaskaden mit unterschiedlichen Beckentiefen) abgeschlossen werden. Damit sind alle Ingenieurbauwerke am Standort der neuen Kläranlage weitgehend erstellt.
Bereits Ende Mai wurde das Betriebs- und Werkstattgebäude eingerüstet, so dass zum einen das Wärmedämmverbundsystem angebracht und zum anderen die Photovoltaikanlage auf den Dächern montiert werden konnte.
Zeitgleich werden jetzt innerhalb der fertig gestellten Maschinengebäude und Ingenieurbauwerke durch die beauftragten Anlagenbauer Aggregate, Maschinen und Pumpen eingebaut.
Bedingt durch den strengen Winter und auch aufgrund des Pandemiegeschehens konnten die Arbeiten nicht wie im vorgesehenen Zeitplan umgesetzt werden. Folglich wird sich die Inbetriebnahme der Kläranlage etwas nach hinten verschieben. Ziel ist es die neue Kläranlage im zweiten Halbjahr 2022 nach einem 4 wöchigen Probelauf in Betrieb zu nehmen. Anschließend folgt der Rückbau der alten Anlage.
Finanzierung der Kläranlage (50 % über Beiträge – 50 % über Gebühren)
Beiträge
Die Kommunalberatung Bitterwolf bereitet den Versand der Vorausleistungsbescheide (Beiträge) vor. Der vorläufige Beitrag wurde mit einem Beitragsanteil von 50 % (Beitragsfinanzierungsquote) mit den aktuellen Projektkosten und aktualisierten Flächen neu kalkuliert (Stand 26.04.2021).
Die Bescheide werden am 01. Juni 2021 an alle Beitragsschuldner versandt. Es wird eine Vorauszahlung i. H. v. 60 vom Hundert des geschätzten verbesserungsbeitragsfähigen Investitionsaufwandes auf der Grundlage der vorläufigen Beitragssätze erhoben. Der endgültige Beitragssatz pro Quadratmeter Grundstücksfläche und Geschoßfläche wird nach Feststellbarkeit des Aufwandes festgelegt. Dann werden auch die noch ausstehenden Restbeträge erhoben.
Zuvor wurde in öffentlicher Sitzung am 11. Mai 2021 die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) sowie die Verbesserungsbeitragssatzung (VES-EWS) erlassen. Die Satzungen sollen Ende Mai in Kraft treten und zuvor veröffentlicht werden.
Gebühren
In der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) werden auch die Kanalbenutzungsgebühren (2022 bis 2025) neu berechnet. Sämtliche Satzungen werden im Amtsblatt Nürnberger Land und nach Inkrafttreten auch auf der Homepage des KZV veröffentlicht.
Bei Fragen zu den Verbesserungsbeitragsbescheiden
Wichtige Informationen finden sie hierzu auch auf unserer Homepage unter www.kzv-schwarzachgruppe.de/klaeranlagenerweiterung-erneuerung.html (u. a. finden Sie hier die verteilte Broschüre des Anhörungsverfahrens)
WER ERHÄLT DEN BESCHEID?
Der Versand der Bescheide erfolgt immer an den Beitragsschuldner der im Grundbuch vermerkt ist. Sofern sie nicht mehr Eigentümer sind, bitten wir Sie, uns dies in Form eines begründeten Widerspruchs schriftlich mitzuteilen und die Mitteilung des Notariats/Grundbuchamtes, wann der Eigentumswechsel im Grundbuch stattgefunden hat, beizulegen. Wie sie hier formal richtig vorgehen steht auf der Rechtsbehelfsbelehrung auf der zweiten Seite des Bescheides.
WANN SIND DIE ZAHLUNGEN FÄLLIG?
Der Beitrag ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Liegt ein begründeter Härtefall vor und ist deshalb eine fristgerechte und / oder vollständige Zahlung der Forderung nicht möglich, kann auf Antrag eine Stundung, z.B. in Form einer Ratenzahlung in Betracht kommen.
Den Antrag auf Stundung / Ratenzahlung müssen Sie schriftlich stellen.
Für die Dauer der gewährten Stundung / Ratenzahlung müssen Zinsen erhoben werden.
WAS IST BEI EINEM WIDERSPRUCH ZU VERANLASSEM?
Ein Widerspruch kann nur schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung des KZV eingelegt werden. Eine Email reicht hier nicht aus. Ein Widerspruch gegen den Bescheid kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingelegt werden.
KOMMUNALBERATUNG BITTERWOLF
Die Verbandsversammlung des KZV Schwarzachgruppe hat in der Sitzung am 04.02.2021 entschieden, dass die Kommunalberatung Bitterwolf die Verwaltung bei der Widerspruchsbearbeitung unterstützt.
FRAGEN?
Bei Fragen können sie sich an die Verwaltung des KZV Schwarzachgruppe unter der
Tel. Nr. 09128 92 385 14 (Herr Frank Hirschbolz) oder direkt an die Kommunalberatung Bitterwolf unter der Tel. 08463 1884 wenden.
Fragen können auch an die Email-Adresse: beitrag@kzv-schwarzachgruppe.de gerichtet werden.
Mitteilung zum Stand der Ausschreibungen/Kosten
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Neubau der Kläranlage:
Nachdem Mitte August die Dächer des Betriebs- und Werkstattgebäudes geschlossen wurden, konnten Anfang September planmäßig die Ausbaugewerke beginnen. Sämtliche Abwasser-, Frischwasser- und Elektroleitungen sind verlegt. Ebenso wurden die Fenster und Türen eingebaut, so dass Ende September der Innenputz aufgetragen werden konnte.
Am Maschinengebäude II (Aufstellung der Aggregate für Belebung, Faulung und BHKWs) werden derzeit die Wände des DG betoniert und das Aufstellen des Dachstuhles vorbereitet. Am Maschinengebäude I (Rechengebäude und Schlammentwässerung) werden die Wände des Erdgeschosses betoniert. Beide Gebäudeteile sind im Zeitplan, so dass auch hier mit den Ausbaugewerken planmäßig begonnen werden kann.
Der Faulturm wird gerade im Inneren beschichtet, so dass hier im Herbst die Maschinentechnik durch die Firma Hilpert aus Nürnberg eingebaut werden kann.
Mitte September konnten die Wände eines Nachklärbecken betoniert werden. Das Betonieren des zweiten Rundbeckens wird gerade vorbereitet.
Der Sandfang und das Vorklärbecken sind bereits seit längerem fertig, so dass nur mehr das Belebungsbecken als letztes größeres Ingenieurbauwerk zu erstellen ist. Der Aushub des Belebungsbeckens wird gerade vorbereitet, so dass anstehendes Material z. T. zum Verfüllen der Nachklärbecken verwendet werden kann.
Insgesamt wurden mehr als 85 % der Bau- und Maschinetechniklose (Stand September 2020) europaweit ausgeschrieben und mittlerweile auch vergeben (Lose 1 bis 21). Das Auftragsvolumen der bereits vergebenen Lose liegt bei ca. 22 Mio Euro – brutto (Baukosten). Dies entspricht einer Kostenmehrung zur Kostenberechnung aus dem Jahr 2017 (Dezember) von 22 %.
Die Verantwortlichen sind zuversichtlich, dass der Fertigstellungstermin bzw. die Inbetriebnahme bis Frühjahr 2022 trotz derzeit erschwerter Bedingungen (Covid 19) nach wie vor planmäßig möglich ist.
Weitere Infos zum Neubau:
https://www.umweltinnovationsprogramm.de/projekte/energieintelligente-klaeranlage-schwarzenbruck
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Verbesserungsbescheide zum Neubau der Kläranlage:
Die Verbandsversammlung des Kanalisations-Zweckverbandes hat zur Finanzierung der neuen Kläranlage eine Gebühren- und eine Beitragserhebung beschlossen. Hierbei werden sowohl Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken über einen Einmalbeitrag (Verbesserungsbeitrag) sowie Mieter und alle anderen Gebührenschuldner über eine Gebührenerhöhung „gleichermaßen“ beteiligt.
Der Verbesserungsbeitrag wird über alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen erhoben.
Der KZV hatte hierfür die Kommunalberatung Bitterwolf beauftragt im Verbandsgebiet alle Flächen rechtssicher aufzunehmen.
Alle Aufmaßunterlagen der Kommunalberatung Bitterwolf werden daher in der Woche vom 14.09. bis 18.09.2020 an alle Eigentümer versandt.
Vom 12.10. bis zum 23.10.2020 wird ein Bürgerbüro und eine Telefonhotline beim KZV in Gsteinach eingerichtet, wo Fragen zu den Aufmaßunterlagen gestellt werden können. Im Interesse aller und unter Beachtung der derzeitigen Situation, bitten wir um Verständnis, dass Termine nur unter vorheriger Anmeldung und unter Beachtung der Hygienevorschriften im Bürgerbüro vergeben werden können.
Mit Versand der Aufmaßunterlagen erhalten Sie auch eine Infobroschüre mit den wichtigsten Informationen.
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Neubau der Kläranlage:
Am 18.02.2020 fanden sich die Verbandsräte des KZV, die Verwaltung, die Planerin Regine Schatz vom IB Resch und Partner sowie Beteiligte der ausführenden Baufirmen und Vertreter von Behörden zur Grundsteinlegung auf der Baustelle ein.
Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Heinz Meyer bedankte sich der Geschäftsleiter Horst Wagner bei den Verbandsräten und der Verwaltung für das „Geleistete“. Ein Projekt dieser Größe ist weder in der Planungsphase noch in der Ausführungsphase einfach umzusetzen. Beinahe 75 % der Bauleistungen sind nun europaweit ausgeschrieben und vergeben worden. Erfreulicherweise ergaben sich beim zweiten Ausschreibungsblock (Los 4 bis 15) keine zusätzlichen Mehrkosten zur Kostenberechnung aus dem Jahr 2017 (Dezember).
Frau Regine Schatz vom Planungsbüro hob den innovativen Charakter des Projektes hervor. Mit dem Förderprojekt „Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck“ wird demonstriert, welchen Beitrag Kläranlagen zur Energiewende leisten können. Die neue Kläranlage wird künftig deutlich weniger Strom verbrauchen und dazu in der Strombilanz betrachtet über den Zeitraum eines Jahres energieautark arbeiten. Zusätzlich werden die in der Anlage enthaltenen Speicher, Energieerzeuger und -verbraucher so gesteuert, dass die neue Anlage netzdienlich arbeitet. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit ca. 3,9 Mio € gefördert.
Anschließend wurde eine Zeitkapsel von den drei Bürgermeistern, die am Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ beteiligt sind bei strömenden Regen in den Grundstein des Betriebsgebäudes vermauert.
In geselliger Runde wurde die Grundsteinlegung mit einem gemeinsamen Mittagessen auf dem alten Kläranlagengelände beendet.
Weitere Infos zum Neubau:
https://www.umweltinnovationsprogramm.de/projekte/energieintelligente-klaeranlage-schwarzenbruck
Bild 1: v. l. n. r. VR Erich Odörfer, 1. Vorsitzender Heinz Meyer, stellv. Vorsitzender Bernd Ernstberger, Geschäftsleiter Horst Wagner
Bild 2: Trichterspitze des Faulturms
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zum Neubau der Kläranlage in Schwarzenbruck
Neubau der Kläranlage:
Die Verbandsversammlung des KZV hat sich am 09. Oktober 2019 im öffentlichen Sitzungsteil mit der Thematik der „neuen Kläranlage“ beschäftigt.
Hierzu informierte die Verwaltung mit den TOP I/3 und I/4 ausführlich über das Förderprojekt und über die aktuell angelaufenen Bauarbeiten am Standort der Kläranlage. Ein erster fachlicher Zwischenbericht konnte bereits an die zuständige Förderstelle nach Bonn versandt werden. Die Voraussetzungen für den ersten Mittelabruf des UIP Förderprojektes sind nach Mitteilung der KfW Bankengruppe erfüllt, so dass die Verwaltung des KZV davon ausgeht, die erste Förderrate in Höhe von 400.000 Euro bereits im Dezember zu erhalten.
Nachdem die Firma Diersch Bau aus Pegnitz bereits Ende September 2019 die Baustelle eingerichtet hat, sollen bereits dieses Jahr zwei Bauwerke (Sandfang und das Vorklärbecken) tiefbautechnisch fertiggestellt werden können. Ziel ist es auch, die Bodenplatte für das Betriebs- und Werkstattgebäude noch in diesem Jahr herzustellen.
Die Beschickung der Baustelle wird über die GVS Gsteinach – Feucht erfolgen. Die Einfahrt zur Baustelle wird deutlich gekennzeichnet, so dass für die Wohnbebauung in der Regel keine Beeinträchtigungen durch den Baustellenverkehr zu erwarten sind. Der KZV hat deshalb die Gemeinde Schwarzenbruck beauftragt, der neuen Kläranlage eine eigene Straßenbezeichnung zuzuordnen. Hierzu fasste der GR Schwarzenbruck den Beschluss, dass die neue Kläranlagenzufahrt künftig als „Südtiroler Straße“ bezeichnet werden kann. Dies soll bereits beim Bau der Kläranlage dazu führen, dass der Zulieferverkehr über die Navigationshilfen richtig geleitet wird.
Offiziell wird am 23.10.2019 um 11.00 Uhr der Spatenstich mit politischen Vertretern, der Verwaltung und der Presse stattfinden.
Darüber hinaus wurden die Verbandsräte in den folgenden TOP darüber informiert, dass seit Mitte Juli die Genehmigung zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der neuen Kläranlage in die Schwarzach sowie die Befreiung nach dem NschG für die Errichtung der Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet vorliegt. Die Antragsunterlagen lagen im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung bei der Gemeinde Schwarzenbruck aus und wurden auch im Internet veröffentlicht. Einwände wurden nicht erhoben .
Stellungnahme des Bayerischen Staatsministerium des Inneren zu Bürgeranfragen:
Mehrfach haben sich einzelne Bürger zur Thematik des Kläranlagenneubaus wiederholt an das Ministerium gewandt. Das Ministerium hat sich zwischenzeitlich zu den Anfragen geäußert. Die Verbandsversammlung hat sich in der Sitzung am 09.10.19 dafür ausgesprochen, dass die Stellungnahme des Ministeriums z. T. inhaltlich veröffentlicht werden sollen.
Unter Einbeziehung der Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt) stellt das Ministerium fest:
(…) „Die Entscheidung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ zugunsten des Neubaus einer Kläranlage ist nicht zu beanstanden.“ zit. aus Schreiben vom 10.10.2018
(…) „Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage besteht weiterhin kein Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen“
(…) „Die Kostenvergleichsrechnung (KVR) vom 06.02.2019 ist nicht zu beanstanden“ zit. aus Schreiben vom 31.07.2019 (Anschluss an Nürnberg)
weiterer Ablauf
Derzeit werden die Ausschreibungen für die Lose 4 bis 15 vorbereitet. Diese werden wiederum europaweit im offenen Verfahren nach VOB/A §3 EU über die Vergabeplattform der deutschen eVergabe publiziert.
Die Vergaben werden in der öffentlichen Sitzung am 11. Februar 2020 bekanntgegeben.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung
Aktuelle Information des KZV in den Mitteilungsblättern der Gemeinden im Juli 2019
Neubau der Kläranlage:
Die Verbandsversammlung des KZV hat am 09. Juli 2019 einstimmig die Vergabe von drei Losen für den Neubau der Kläranlage beschlossen. Der Auftrag wurde Ende des Monats Juli an die ausführenden Firmen versandt. Die Auftragshöhe der 3 Baulose liegt bei 15.109.753,63 Euro (brutto) und damit ca. 26,9 % über der Kostenberechnung des Ingenieurbüros aus dem Jahr 2017 (Dezember). Unter Berücksichtigung der Baupreisindizes liegt die Kostenmehrung bei 11,9 %. Den Zuschlag für die Rohbauarbeiten erhielt die Firma Diersch Bau aus Pegnitz. Die Maschinentechnik für die Schlammbehandlung wurde an die Firma Hilpert aus Nürnberg und für die Abwasserreinigung an die Firma Woltering aus Ochtrup vergeben.
Die Verantwortlichen beim KZV teilen mit, dass möglicherweise bereits im Herbst dieses Jahres mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Voraussetzungen hierfür sind geschaffen, da sowohl die Baufeldfreimachung wie auch der Abbau der 20 kV Leitung bereits erledigt werden konnte.
Weiter ist vorgesehen die Baulose 4 bis 13 im Herbst dieses Jahres europaweit auszuschreiben, so dass im Frühjahr hier eine Vergabe erfolgen kann. Alle weiteren Baulose werden dann im Jahr 2020 ausgeschrieben.
Seit 15. Juli 2019 liegt auch die gehobene, wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von behandeltem Abwasser aus der neu zu errichtenden Kläranlage in die Schwarzach vom Landratsamt Nürnberger Land vor.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung
Aktuelle Information des KZV in den Mitteilungsblättern der Gemeinden im Juni 2019
Neubau der Kläranlage
Die Verbandsversammlung des KZV beschloss den Neubau der Kläranlage
in mehrere Einzellose zu untergliedern und im offenen Verfahren über das
europäische Amtsblatt und national über die Deutsche eVergabe zu publizieren.
Für einen Teil (3 Lose) fand Ende März die Angebotseröffnung statt.
Aufgrund von Kostenmehrungen vor allem im Los 3 „Bautechnik“ hat sich
der Kanalisations-Zweckverband in der öffentlichen Sitzung im April dieses
Jahres dazu entschieden, das Los 3 „Bautechnik“ aufzuheben und geändert
nochmals auszuschreiben. Mit der neuen Ausschreibung wurde auch der
Baubeginn in das Jahr 2020 verschoben. Hierdurch verspricht sich der KZV
eine höhere Beteiligung von Baufirmen bei der Ausschreibung. Die weiteren
Entscheidungen zum Neubau der Kläranlage werden dann im Juli durch die
Verbandsversammlung getroffen.
Überleitung nach Nürnberg
Die Verbandsversammlung hat die vom Ingenieurbüro Dr. Resch und Partner
erstellte Kostenvergleichsberechnung zum Neubau der Kläranlage bzw. zu
einer möglichen Überleitung des Abwassers nach Nürnberg an den Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV) nach München zur Überprüfung weitergeleitet.
In seiner Zusammenfassung bestätigt der BKPV dem KZV, dass die getroffenen
Entscheidungen für den Neubau der Kläranlage durch den BKPV nicht
zu beanstanden sind. Im Ergebnis wird bestätigt, dass sich eine eindeutige
Tendenz zu Gunsten der Alternative „Neubau Kläranlage“ gegenüber einer
„Überleitung nach Nürnberg“ einstellt.
Der direkte Wortlaut aus dem Prüfbericht des Bayerischen Kommunalen
Prüfverbandes:
➢ Im Ergebnis bestätigt sich die eindeutige Tendenz zu Gunsten der
Alternative „Neubau Kläranlage“.
(...) Es ist damit zu rechnen, dass die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren
bei der Alternative „Überleitung SUN“ stärker angehoben werden
müssen als bei der Alternative „Neubau Kläranlage“.
(...) Die in der Kostenvergleichsrechnung vom 06.02.2019 ermittelte deutliche
Tendenz, dass sich die Alternative „Neubau Kläranlage“ gegenüber der Alternative
„Abwasserüberleitung nach Nürnberg“ als die wirtschaftlichere Alternative
darstellt, hat sich durch unsere Vergleichsberechnungen bestätigt. Die
Alternative „Abwasserüberleitung nach Nürnberg“ würde auch zu einem höheren
Anstieg der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren führen.
Die Entscheidung des KZV für den Neubau der Kläranlage ist aus unserer
Sicht nicht zu beanstanden. (aus dem Prüfbericht)
Aktuelle Information des KZV im Januar 2019
Umsetzung des Demonstrationsprojekts „Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck“ kann beginnen
Der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ arbeitet seit 2012 an einem Konzept, die bestehende Kläranlage den genehmigungsrechtlichen Erfordernissen anzupassen.
Das Demonstrationsprojekt „Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck“ mit netzdienlichem Betrieb überzeugt durch ein innovatives und nachhaltiges Energiemanagement mit bundesweitem Modellcharakter. Ein Konsortium aus namhaften Firmen und Institutionen hat unter Federführung des Ingenieurbüros Dr. Resch + Partner aus Weißenburg i. Bay. und der IBA Planungsgesellschaft, Nördlingen, das Projekt entwickelt und die neue Kläranlage geplant.
Anfang Januar erklärte die Bundesministerin Svenja Schulze Ihre Absicht, das Demonstrationsprojekt zu fördern. Der Bewilligungsbescheid legt die Förderhöhe mit max. 3,9 Mio. EUR als Zuwendung zur Investition für das nun beginnende Projekt fest.
Damit kann der Bau der Kläranlage beginnen. Laut Herrn Horst Wagner, Technischer Leiter des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ werden die ersten Ausschreibungen für den Bau der neuen Kläranlage im ersten Quartal dieses Jahres veröffentlicht.
Bürgermeister Heinz Meyer, 1. Vorsitzender des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“, begrüßt die Förderzusage des BMU. „Wir wollen eine nachhaltige Abwasserentsorgung mit Vorbildwirkung für weitere Kläranlagen in ganz Deutschland und eine positive Wahrnehmung der Bürger in der Region“.
Die Mittel werden aus dem Umweltinnovationsprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) durch die Projektträger Umweltbundesamt (UBA) und die KfW bereitgestellt.
Projektbeteiligte sind neben dem Bauherrn Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ das Ingenieurbüro Dr. Resch + Partner, Weißenburg i. Bay., für die Objektplanung und das Projektmanagement, die IBA Planungsgesellschaft, Nördlingen, als Fachplaner für EMSR-Technik und das Energiekonzept, die TGA Projektierung GmbH, Pentling, als Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung. Zum Projektkonsortium gehören die Gemeinden Schwarzenbruck, Burgthann und die Stadt Altdorf sowie alle an die Kläranlage Schwarzenbruck angeschlossenen Anwohner. Fachlich unterstützt wird das Projekt u.a. durch die N-ERGIE AG, Nürnberg, und die VARTA Storage GmbH, Nördlingen. Das Projekt wird zudem vom DWA-Landesverband Bayern unterstützt.
Die Kläranlage Schwarzenbruck mit einer Ausbaugröße von 35.000 EW (Größenklasse 4) wird auf der grünen Wiese komplett neu errichtet und kann den aktuellen Stand der Effizienztechnologien in Gänze demonstrieren. Bis 2023 soll die „Energieintelligente Kläranlage Schwarzenbruck“ mit netzdienlichem Betrieb hinsichtlich Effizienz der Behandlung, Energieerzeugung, Energiespeicherung und Einbindung über ein Smart-Grid in das regionale Stromnetz so optimiert werden, dass ohne Co-Vergärung ganzjährig bilanziell die Energieautarkie erreicht wird.
Dabei stützt sich das Energiemanagement der zu errichtenden Kläranlage auf drei Säulen. Zum Ersten auf die Verbesserung der Energieeffizienz der Kläranlage, zum Zweiten auf das Ausschöpfen aller Möglichkeiten der Energieerzeugung, zum Dritten auf ein Smart Micro Grid inklusive der Energiespeicherung. Dabei werden in anderen Bereichen erprobte Technologien auf den Bereich der Abwasserreinigung übertragen. Des Weiteren ist die Nutzung von Wasserkraft im Kläranlagenablauf mit einer Wasserkraftanlage vorgesehen, die ca. 6 % des Energiebedarfs der Kläranlage deckt.
Die Planung der „Energieintelligenten Kläranlage Schwarzenbruck“ wurde gefördert vom Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Projektträger Regierung von Mittelfranken.
Wir danken allen Beteiligten für die gute erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Projektplanung und freuen uns auf eine konstruktive Umsetzungsphase.
Weitere Informationen:
https://www.kzv-schwarzachgruppe.de/klaranlagenerweiterung-erneuerung.html
https://www.energieatlas.bayern.de/energieatlas/praxisbeispiele/details,881.html
Kontakt:
Herr Horst Wagner
Technischer Leiter Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“
Gufidauner Straße 16b
90592 Schwarzenbruck
Tel.: 09128/92385-12
Fax: 09128/92385-212
Email: h.wagner@kzv-schwarzachgruppe.de
Aktuelle Information des KZV im November 2018
Kanalisations-Zweckverband “Schwarzachgruppe“
Neubau Kläranlage Schwarzenbruck
Aufgrund verschiedener Darstellungen in der örtlichen Presse und einer Vielzahl von geäußerten Stellungnahmen hierzu sehen sich die Verantwortlichen des Zweckverbandes nun veranlasst eine offizielle Erklärung abzugeben.
Der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ beschäftigt sich bereits seit dem Jahr 2012 mit der Sanierung bzw. der Erneuerung der bestehenden Kläranlage. Auch die Überleitung des Abwassers aus Schwarzenbruck zum Zentralklärwerk nach Nürnberg wurde untersucht.
Alle Entscheidungen hierzu fanden in den hierfür zuständigen Gremien des Zweckverbandes bzw. der angeschlossenen Gemeinden statt. Diese gefassten Entscheidungen wurden durch die Rechtsaufsicht der Kreisverwaltungsbehörde geprüft.
Einen Auszug aus dem Schreiben der Rechtsaufsicht, welche alle Vorgänge bzw. alle getroffenen Entscheidungen des KZV seit 2012 geprüft hat, möchten wir nachfolgend für alle Bürger veröffentlichen, um Irritationen zu vermeiden und nicht richtig veröffentlichte Darstellungen des Sachverhaltes zu korrigieren.
Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde vom 09.08.2018:
Entsorgung des Abwassers des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“
Verschwendung von öffentlichen Geldern
1. Zur Frage der Marktanalyse:
Nachdem die wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten gesammelter Abwässer aus der Verbandskläranlage in die Schwarzach bis zum 31.12.2014 befristet war, beschäftigte sich der Zweckverband bereits seit 2012 mit der Frage der künftigen Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet.
Im Rahmen einer Studie wurden 4 verschiedene Varianten untersucht:
- Erweiterung der bestehenden Anlage
- Neubau der Abwasserreinigung
- Teilstrommembranbelebung
- der Neubau einer zeitgerechten Kläranlage.
Nach der politischen Willensbildung waren zwei Varianten, konkret der Neubau der Abwasserreinigung sowie der Neubau der Kläranlage, geeignet, die Abwasserentsorgung im Verbandsgebiet sicherzustellen. Zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen wurde regelkonform ein VOF-Verfahren zur Vergabe der freiberuflichen Leistungen durchgeführt. Die Vergabe der Planungsleistungen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, so dass der entsprechende Bieterschutz gewährleistet war.
Allerdings gibt es nicht nur ein Verfahren, das vergaberechtskonform sein kann, sondern dem öffentlichen Auftraggeber stehen hier vielfältige Varianten und Entscheidungsmöglichkeiten offen. Nicht nur bei der Auswertung der konkreten Angebotsinhalte anhand der vorgegebenen Wertungskriterien, sondern auch bei der Festlegung des Procedere besteht damit ein Ermessensspielraum des Auftraggebers. Die Ausübung dieses Spielraumes lässt innerhalb einer bestimmten Bandbreite mehrere und daher hinzunehmende Entscheidungsergebnisse zu.
Eine Marktanalyse ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, soweit Vergabeprozesse von öffentlichen Auftraggebern betroffen sind.
2. Zum Thema Überleitung des Abwassers nach Nürnberg:
Nachdem die Stadtentwässerung Nürnberg (SUN) Interesse an einer Überleitung des Abwassers des KZV zum Klärwerk der Stadt Nürnberg zeigte, wurden die Anschlussmöglichkeiten geprüft.
Anhand von Planunterlagen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurde die Verbandsversammlung über die Alternative der Überleitung nach Nürnberg informiert.
Hierbei hat sich jedoch gezeigt, dass durch die dabei entstehenden Neben- und Folgekosten allein bei der Bewältigung der Herausforderung der Überleitung (z.B. Investitionskosten für Druckleitungen, Bau von Regenrückhaltebecken und Ähnlichem) langfristig gesehen die Kosten für einen Neubau der Kläranlage deutlich überschritten werden.
Die isolierte Behauptung, der Anschluss an die Kläranlage Nürnberg würde „nur ca. 5 Mio. €“ kosten, während der Kläranlagenneubau mit rd. 24 Mio. € geplant ist, ist demzufolge nicht richtig.
Die entscheidenden Kostenparameter wurden langfristig ermittelt, dabei sind u.a. auch Investitionskosten in die alte Kläranlage und das Kanalnetz mit eingeflossen, da der Anschluss erst ab 2023 erfolgen könnte (bei planmäßigem Verlauf). Die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Alternativen wurde durch einen dynamischen Barwertvergleich für einen Zeitrahmen von 30 Jahren ermittelt.
Da sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens gezeigt hat, dass diese Variante die teuerste Methode ist, um die Abwassersituation zu regeln, wurde sie nicht weiterverfolgt. Die Abgabe eines schriftlichen Angebots war daher nicht notwendig.
Haushaltsrechtliche Verstöße liegen damit nicht vor.
Nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen liegt die Entscheidung darüber, wie der KZV verwaltet wird und welche Investitionen er tätigt, bei der gewählten Verbandsversammlung. Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet vor allem, dass die Gemeinden, oder, wie in diesem Fall der KZV, im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen erfüllen. Das Selbstverwaltungsrecht sichert den Gemeinden bzw. dem KZV einen Aufgabenbereich zu, der grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasst (Allzuständigkeit der Gemeinde bzw. eines Zweckverbandes).
Ende Auszug aus Schreiben der Kreisverwaltungsbehörde
Wir hoffen mit unseren Ausführungen Klarheit darüber zu schaffen, dass alle gefassten Entscheidungen durch die Gremien rechtmäßig zu Stande kamen und das Verfahren in der Entscheidungsfindung bis zum Neubau der Kläranlage ordnungsgemäß durch die Verwaltung abgewickelt wurde.
Sobald der Bewilligungsbescheid des Ministeriums aus Berlin zur Förderung vorliegt, wird die Baumaßnahme EU-weit ausgeschrieben, so dass im Sommer 2019 mit dem Neubau begonnen werden kann.
1.Vorsitzender
Heinz Meyer
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Aktuelle Information des KZV im Oktober 2018
Neubau und Finanzierung der Kläranlage Schwarzenbruck
Verbandsversammlung 22. Oktober 2018
Die Verbandsversammlung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ hat in der öffentlichen Sitzung am 22.10.2018 den Verteilungsschlüssel zur Mischfinanzierung festgelegt. Die Verbandsversammlung hat entschieden, dass 50 % der Kosten der neuen Kläranlage über die Erhebung eines Einmalbeitrages und 50 % der Kosten über eine Gebührenerhöhung finanziert werden.
a) Beitragsfinanzierung (50 % Beitragsanteil)
Vor der Entscheidung der Mischfinanzierung wurde durch die Kommunalberatung „Bitterwolf“ aus Greding die Kalkulation des Verbesserungsbeitrages vorgestellt.
Die aktuell berechneten und auf die Beitragszahler zukommenden Kosten belaufen sich auf ca. 24,3 Mio Euro abzüglich des vom Bundesministerium in Aussicht gestellten Investitionskostenzuschuss in Höhe von 3,9 Mio Euro (Förderprogramm UIP).
Die von der Kommunalberatung Bitterwolf ermittelten Grundstücksflächen (6,4 Mio Quadratmeter) und Geschossflächen (4,0 Mio Quadratmeter) gingen in die Kalkulation mit ein .
Unter Berücksichtigung des halben Beitragssatzes ergibt sich ein Grundflächenbeitrag von 0,19 Euro / m² und ein Geschossflächenbeitrag mit 2,25 Euro / m².
Anhand der dargestellten Fallbeispiele wurde aufgezeigt, wie sich der Beitrag je nach Grundstücksgröße zusammensetzen würde. Die Verbandsversammlung hat festgelegt, dass sich der in zwei Raten erhobene Beitrag aus einem Vorausleistungsbescheid (2020) und einem Endabrechnungsbescheid (2024 bzw. nach Gesamtabrechnung) zusammensetzt.
Abweichungen in der Beitragshöhe wären möglich, da sich zum einen die Flächenerhebung sowie die Baukosten noch verändern könnten.
a) Gebührenfinanzierung (50 % Gebührenanteil)
Nach überschlägiger Kalkulation des kommunalberatenden Büros „Hurzlmeier“ aus Straubing würden die Gebühren für Schmutzwasser um 0,52 Euro / m3 (im ersten Jahr) und für Niederschlagswasser um ca. 0,05 Euro / m2 (im ersten Jahr) ansteigen. Die Gebührenfinanzierung der Kläranlage erfolgt variabel bis zur Abschreibung der gesamten Anlage. Auch hier sind Änderungen möglich, da die Kosten der Anlage bis zur Endabrechnung noch variieren können.
Bürgerversammlungen
Zur Vorstellung der Entwurfsplanung der Kläranlage und zur Erläuterung der Finanzierung wird der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ drei Bürgerversammlungen durchführen.
19.02.2019 um 19:30 Uhr in Burgthann, OT Ezelsdorf in der Turnhalle
20.02.2019 um 19:30 Uhr in Schwarzenbruck in der Bürgerhalle
21.02.2019 um 19:30 Uhr in Weinhof im Sportheim
Die Entwurfsplanung wird durch das Ing. Büro Dr. Resch und Partner vorgestellt. Die Finanzierung der Kläranlage über Beiträge und Gebühren wird durch die Kommunalberatung Bitterwolf erläutert.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.
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Aktuelle Information des KZV Januar 2018
Neubau und Finanzierung der Kläranlage Schwarzenbruck
Die Verbandskläranlage des KZV entspricht nicht mehr dem geforderten Stand der Technik. Der bisher genehmigte Benutzungsumfang genügt nicht mehr den Erfordernissen der Genehmigungsbehörden, was einen Neubau der Anlage mit Inbetriebnahme spätestens im Jahr 2021 erforderlich macht.
Die Entwurfsunterlagen sind mittlerweile fertig gestellt und von den Gremien der Verbandsmitglieder im Gemeinderat Burgthann und Schwarzenbruck bzw. im Stadtrat Altdorf beschlussmäßig behandelt worden. Die Kosten wurden durch das Ing. Büro Dr. Resch aus Weißenburg im Rahmen der Entwurfsplanung mit ca. 24.000.000 € neu berechnet.
Zur wasserrechtlichen Genehmigung wurden die Unterlagen beim Landratsamt Nürnberger Land eingereicht.
Parallel zum Wasserrecht wurde auch ein Förderantrag für das Umweltinnovationsprogramm (UIP) beim Umweltbundesamt (UBA) eingereicht. Der Kanalisations-Zweckverband erhofft sich einen Investitionskostenzuschuss für den Neubau der Kläranlage.
Die Planung der Energieintelligenten Kläranlage Schwarzenbruck wurde gefördert vom Freistaat Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz/Regierung von Mittelfranken.
Darüber hinaus wird der KZV in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06. März 2018 in Schwarzenbruck den Bauantrag zum Bau der Kläranlage einreichen.
Nach dem Genehmigungsverfahren ist vorgesehen die Baumaßnahme EU-weit auszuschreiben, so dass im Herbst 2018 mit den ersten Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme der neuen Kläranlage ist für das Jahr 2021 vorgesehen.
Die Ermittlung der Geschossflächen „vor Ort“ ist durch die Kommunalberatung Bitterwolf abgeschlossen. Derzeit werden die Flächenaufmaße ausgewertet. Die Auswertung kann im Frühjahr 2018 voraussichtlich abgeschlossen werden.
Die Verantwortlichen des KZV erhoffen sich auch bis zum Frühjahr 2018 ein Aussage des Umweltbundesamtes zum Förderantrag (UIP). Sobald die tatsächlich umzulegenden Kosten feststehen, wird der Verteilungsschlüssel der Mischfinanzierung (Gebührenanteil und Beitragsanteil) durch die Verbandsversammlung bestimmt.
Nach dem Beschluss der Verbandsversammlung wird im Rahmen von Bürgerversammlungen darüber informiert, welche Kosten pro m2 Geschoss- bzw. Grundfläche auf den einzelnen zukommen.
Die Termine der Bürgerversammlungen werden in der örtlichen Presse bzw. in den Mitteilungsblättern der Gemeinden rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.
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Aktuelle Information des KZV März 2017
Finanzierung der Kläranlage
Die Verbandskläranlage des KZV entspricht nicht mehr dem geforderten Stand der Technik. Wesentliche Bauwerke sind in einem schlechten Zustand und konstruktiv sehr ungünstig gestaltet. Der bisher genehmigte Benutzungsumfang genügt nicht mehr den Erfordernissen, so dass ein Neubau der Anlage mittelfristig die wirtschaftlichste Lösung darstellt. Mit Beginn der Bauarbeiten ist frühestens im Jahr 2019 zu rechnen.
Die Gesamtkosten für die Anlage wurden durch das Ing. Büro Dr. Resch aus Weißenburg im Rahmen der Vorentwurfsplanung auf >18.000.000 € geschätzt.
Die Finanzierung der neuen Kläranlage erfolgt über eine gemischte Beitrags- und Gebührenfinanzierung (Kommunalabgabengesetz (KAG) Art.5 und 8). Hierdurch wird eine Verteilung der Investitionskosten auf alle direkt und indirekt Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Industrie, Gewerbe, Privatleute und die Kommunen) erreicht. Insgesamt sind ca. 7.000 Grundstücke an die Kläranlage angeschlossen. Dabei stellt die gesamte Entwässerungsanlage des KZV eine „Einrichtungseinheit“ dar. Der Verteilungsschlüssel der Mischfinanzierung insbesondere der Anteil der Beitragsfinanzierung wird durch die Gremien nach Erhebung der Geschossflächen (Ende des Jahres) endgültig festgelegt.
Die Gebührenfinanzierung erfolgt wie bisher über den jährlichen Gebührenbescheid. Ein Teil der Investitionen der Kläranlage wird in die Gebührenkalkulation eingerechnet und bis zur Abschreibung der Anlage „gebührenfinanziert“.
Die Beitragsfinanzierung setzt den Erlass einer Satzung und die Änderung der bestehenden BGS-EWS (Beitrags- und Gebührensatzung bzw. Entwässerungssatzung) voraus. Die Erhebung des Verbesserungsbeitrags erfolgt einmalig. Hierfür ist eine Ermittlung der Geschossflächen notwendig. Nach Beitrags- und Gebührensatzung des KZV ermittelt sich die Geschossfläche aus Multiplikation der Grundstücksfläche mit der festgelegten Geschossflächenzahl aus dem Bebauungsplan bzw. einem Nutzungsfaktor, welcher bei Fehlen eines Bebauungsplanes festgelegt wird. Anschließend wird geprüft, ob die tatsächlich vorhandene Geschossfläche diese fiktiv ermittelte Geschossfläche übersteigt.
Über eine Bestandsaufnahme vor Ort werden diese Annahmen durch die Kommunal-beratung Bitterwolf GmbH aus Greding überprüft. Die Begehungen vor Ort beginnen im Frühjahr 2017 und dauern voraussichtlich bis Ende dieses Jahres an. In der Regel ist eine Besichtigung von außen ausreichend. Nur in Ausnahmefällen ist eine Besichtigung von innen notwendig, welche nur mit Einverständnis des Eigentümers durchgeführt werden kann.
Das Flächenaufmaß beginnt in der KW 16 in Mimberg. Anschließend werden die Arbeiten in Burgthann und Altdorf fortgesetzt und in Schwarzenbruck beendet.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahme und Festlegung des o. g. Verteilungsschlüssels der Mischfinanzierung wird im Rahmen von Bürgerversammlungen anhand eines „Musteranwesens“ erläutert, welche Kosten auf den einzelnen zukommen können.
In der jetzigen Planungsphase können daher noch keine konkreten Angaben weder über die Höhe der zu erwartenden Gebühren noch über den Anteil der als Beitrag finanziert wird bekanntgegeben werden.
Die Termine der Bürgerversammlungen werden in der örtlichen Presse bzw. in den Mitteilungsblättern der Gemeinden rechtzeitig bekanntgegeben.
Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Verwaltung gerne zur Verfügung.