Anmeldung eines Gartenwasserzählers
Nach §10 Absatz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ (BGS/EWS) können Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest einzubauen sind.
Das Befüllen von Poolanlagen über Leitungen mit Gartenwasserzähler ist i. d. R. nicht zulässig, da das Poolwasser bei der Entsorgung im eigenen Garten nicht versickert werden darf. Wird das Poolwasser über den Schmutzwasserkanal entsorgt, ist dies gebührenpflichtig.
Die Gartenwasserzähler müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Gartenwasserzähler gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen.
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:
- Den Gartenwasserzähler müssen Sie selbst erwerben. Sie erhalten den Zähler nicht beim Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“. Zähler sind z.B. im Baumarkt oder bei jedem Installateur erhältlich.
- Für die Montage sind Sie selbst verantwortlich. Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch den Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“. Sprechen Sie dazu einen Installateur ihres Vertrauens an.
- Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
- Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie den Einbau vollzogen haben.
- Danach vereinbaren Sie bitte zur Abnahme und Verplombung des Wasserzählers mit uns einen Termin unter der Tel. Nr. 09128-92385-0. Im Einzelfall kann die Verplombung auch direkt beim Einbau von Ihrem Installateur vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie uns auch hierfür an.
- Nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf Ihre Kosten zu tauschen und neu zu verplomben. Die Verplombung durch den KZV kostet 13,00 € je Zähler. Der Zählertausch ist umgehend den Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zu melden (Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Ausbaus!). Der ausgebaute Zähler ist beim Verplomben des neuen Zählers dem Abwasserversorgungsunternehmen vorzuzeigen, welcher den Ausbauzählerstand kontrolliert. Ist die Eichzeit abgelaufen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des verbrauchten Gießwassers.
Hinweis: In der Regel amortisiert sich die Anschaffung und Vorhaltung eines Gartenwasserzählers erst bei größeren Wasserverbrauchsmengen.
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