Aktuelle Information

 

Aktualisierung der Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühren für die öffentliche Fäkalschlammannahme aus häuslichen Abwassergruben

 

Der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ teilt mit, dass die Gebühren zur Fäkalschlammannahme neu kalkuliert werden müssen.

 

Erstmals wurde der Beitrag zur Fäkalschlammabfuhr im Jahr 2012 mit den damals bekannten Abfuhrmengen kalkuliert. Nach 4 Jahren erfolgt nun eine Aktualisierung der Kalkulation der Benutzungsgebühren für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung.

 

Mittlerweile wurden viele Abwassergruben in Kleinkläranlagen umgerüstet. Dies führte zu einer deutlichen Reduzierung der Abfuhrmengen und damit einhergehend zu einer Unterdeckung im vorgenannten Kalkulationszeitraum.

 

Das Auslaufen der Förderung zum 31.12.2014 nach den RZKKA (Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen – Bay. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) beschleunigte diese Entwicklung unvorhersehbar.

 

Der Ausgleich der Unterdeckung aus dem 1. Kalkulationszeitraum ist gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG i. d. Fassung vom 01.01.1993 innerhalb des folgenden jetzt neu zu kalkulierenden Zeitraums auszugleichen.

 

Dieser notwendige Ausgleich in Verbindung mit den stark reduzierten Abfuhrmengen führt zu einem deutlichen Anstieg der Benutzungsgebühren ab dem 01.01.2016.

 

Wir empfehlen daher bestehende Gruben schnellstmöglich auf Kleinkläranlagen umzurüsten.

 

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KZV „Schwarzachgruppe“ unter der Tel. Nr. 09128 92 385 12 gerne zur Verfügung.