Gesplittete Abwassergebühr
Aus rechtlichen Gründen ist der KZV „Schwarzachgruppe“ verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Die bisher einheitliche Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Behandlung und Ableitung von Schmutzwasser wie auch die Kosten des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten usw. abdeckt, wurde zum 01.01.2014 in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Mit der Niederschlagswassergebühr wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, es wird lediglich die bestehende Gebühr, entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Entwässerungsanlage, nach Art und Umfang der Benutzung verursachergerecht aufgeteilt.
Weitere Information erhalten Sie in der Informationsbroschüre die wir für Sie erstellt haben.
Ferner können Sie uns jederzeit Flächenänderungen durchgeben. Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck (Meldebogen).
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