Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen


 

 

Vorgehensweise zur Dichtheitsbescheinigung

Wie alle Abwasseranlagen müssen auch Grundstücksentwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (§ 60 Abs.1) und bedeutet, dass die Grundstücksentwässerungsanlage „dicht“ sein muss, damit eine Verschmutzung des Grundwassers verhindert wird und eine zuverlässige Ableitung gewährleistet ist. Entsprechen Grundstücksentwässerungsanlagen diesen Anforderungen nicht, müssen sie nach (§ 60 Abs.2) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) saniert oder erneuert werden.

Alle Grundstückseigentümer, die häusliches und gewerbliches Abwasser über die öffentliche Kanalisation ableiten, müssen einen Dichtheitsnachweis über die im Erdreich oder unter Gebäuden verlegten Haus- bzw. Grundstücksentwässerungsleitungen erbringen. Auch bei Gemeinschaftskanälen (wie z.B. bei Reihenhäusern oder Garagenhöfen) sind die Überprüfungen durch die Grundstückseigentümer zu veranlassen. Rechtliche Grundlage für die Überprüfungspflicht ist die Entwässerungssatzung (EWS) des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“. Der Nachweis für bestehende Abwasserleitungen kann entweder über eine optische Inspektion mittels Kanalbefahrung oder über eine Prüfung mit Wasser bzw. Luft erfolgen. Für neu hergestellte Abwasserleitungen muss die Prüfung mittels Wasser bzw. Luft erfolgen.

Mit der Überprüfung muss der Grundstückseigentümer eine fachkundige Firma beauftragen. Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung richten sich vor allem nach der Größe der Entwässerungseinrichtung und den gegebenen örtlichen Verhältnissen.

Bei der Ableitung von Hauswasser ist die Wiederholungsprüfung in Abständen von jeweils 20 Jahren durchzuführen. Im Bereich von Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen.


Weitere Informationen zum Thema sowie die entsprechenden Formulare und Tipps, wie Sie eine geeignete Fachfirma finden, gibt es unter nachfolgenden Downloads, im Internet und in den Gelben Seiten unter den Stichworten: Kanaluntersuchung, Kanaldichtheitsnachweis und Kanalsanierung. Bei speziellen Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ unter Tel.: 09128/92385-0 zur Verfügung.


Dateien:

Dichtheitspruefung_haeufige_Fragen.pdf319 K

Dichtheitspruefung_Firmen_finden.pdf121 K

Dichtheitspruefung_Pruefprotokoll_Wiederkehrende_Ueberpruefungspflicht.pdf