Gebühren
Die Gebühren ab 01.01.2022:
Sie finden hier einen Auszug aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ (BGS/EWS) für den aktuell gültigen Zeitraum. Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte der BGS/EWS unter „Satzung – Beitrag 11.05.2021“ §9 ff
§ 9a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
bis |
4 |
m3/h |
3,80 |
€/Monat |
§ 10 Schmutzwassergebühr
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2022: 2,85 € pro Kubikmeter Schmutzwasser
§ 10 a Niederschlagswassergebühr
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2022: 0,73 € pro Quadratmeter befestigter Fläche
Die Gebühren bis 31.12.2021
Sie finden hier einen Auszug aus der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kanalisations-Zweckverbandes „Schwarzachgruppe“ (BGS/EWS) für den aktuell gültigen Zeitraum. Den vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte der BGS/EWS unter „Satzung – Beitrag 09.07.2019“ §9 ff
§ 9a Grundgebühr Schmutzwasserbeseitigung
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)
bis |
4 |
m3/h |
3,80 |
€/Monat |
§ 10 Schmutzwassergebühr
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2018: 1,93 € pro Kubikmeter Schmutzwasser
§ 10 a Niederschlagswassergebühr
Die Gebühr beträgt
ab 01.01.2018: 0,65 € pro Quadratmeter befestigter Fläche