Aktuelles
Sie benötigen einen Gartenwasserzähler?
Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:
– Den Gartenwasserzähler müssen Sie selbst erwerben. Sie erhalten den Zähler nicht beim Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“. Zähler sind z.B. im Baumarkt oder bei jedem Installateur erhältlich.
– Für die Montage sind Sie selbst verantwortlich. Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch den Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“. Sprechen Sie dazu einen Installateur ihres Vertrauens an.
– Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.
– Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie den Einbau vollzogen haben und
– Vereinbaren Sie bitte zur Abnahme und Verplombung des Wasserzählers mit uns einen Termin unter der Tel. Nr. 09128-92385-0. Im Einzelfall kann die Verplombung auch direkt beim Einbau von Ihrem Installateur vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie uns auch hierfür an.
– Nach Ablauf der Eichzeit (6 Jahre) ist der Wasserzähler auf Ihre Kosten zu tauschen und neu zu verplomben. Die Verplombung durch den KZV kostet 13,00 € je Zähler. Der Zählertausch ist umgehend den Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ zu melden (Mitteilung des Zählerstandes zum Zeitpunkt des Ausbaus!). Der ausgebaute Zähler ist beim Verplomben des neuen Zählers dem Abwasserversorgungsunternehmen vorzuzeigen, welcher den Ausbauzählerstand kontrolliert. Ist die Eichzeit abgelaufen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des verbrauchten Gießwassers.
Das Befüllen von Poolanlagen über Leitungen mit Gartenwasserzähler ist i. d. R. nicht zulässig, da das Poolwasser bei der Entsorgung im eigenen Garten nicht versickert werden darf. Wird das Poolwasser über den Schmutzwasserkanal entsorgt, ist dies gebührenpflichtig.
Weitere Infos unter:
https://www.kzv-schwarzachgruppe.de/gartenwasserzaehler.html
Pressemitteilung des Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“
zum öffentlichen Sitzungsteil
Information zur Sitzung vom 11. Mai 2021
KZV erlässt neue Satzungen:
BGS/EWS vom 11.05.2021
Neue Herstellungsbeiträge gelten ab 31.05.2021
1,36 €/m2 Grundstücksfläche (Beitrag alt = 1,38 €/m2)
4,33 €/m2 Geschossfläche (Beitrag alt = 4,47 €/m2)
Neue Gebührensätze gelten ab 01.01.2022 bis 31.12.2025
0,73 €/m2 Niederschlagswassergebühr (Gebühr alt = 0,65 €/m2)
2,85 €/m3 Schmutzwassergebühr (Gebühr alt = 1,93 €/m3)
In den oben genannten Gebührensätzen ist der Anteil der neuen Kläranlage enthalten.
Insgesamt werden 50 % der Investitionen der neuen Kläranlage über Gebühreneinnahmen refinanziert. Diese wirken sich in den Jahren 2022 bis 2025 gebührensteigernd aus.
0,07 €/m2 Niederschlagswassergebühr = Anteil der neuen KA an den Gebührensätzen
0,72 €/m3 Schmutzwassergebühr = Anteil der neuen KA an den Gebührensätzen
VES/EWS vom 11.05.2021
Insgesamt werden 50 % der Investitionskosten der neuen Kläranlage beitragsfinanziert.
Die vorläufigen Beitragssätze gelten ab 31.05.2021
0,20 €/m2 Grundstücksfläche
2,67 €/m2 Geschossfläche
Bekanntmachung
Änderung der Öffnungszeiten der Verbandskasse des KZV
Aufgrund eines derzeitigen Personalengpasses ist die Verbandskasse des KZV-Schwarzachgruppe bis auf weiteres am Freitag nicht besetzt.
Am Freitag können deshalb keine Auskünfte über Zahlungsstände erteilt werden und keinerlei Bareinzahlungen in der Verbandskasse geleistet werden.
Die Verbandskasse ist Montag bis Donnerstag jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aktualisierung der Kalkulation der Beseitigungsgebühren von Fäkalschlamm aus nicht anschließbaren Grundstücken
Der Kanalisations-Zweckverband „Schwarzachgruppe“ teilt mit, dass die Gebühren zur Fäkalschlammbeseitigung neu kalkuliert wurden.
Letztmals wurde der Beitrag zur Fäkalschlammabfuhr im Jahr 2015 mit den damals bekannten Abfuhrmengen kalkuliert. Nach 4 Jahren erfolgt nun eine Aktualisierung der Kalkulation der Beseitigungsgebühren von Fäkalschlamm aus nicht anschließbaren Grundstücken.
Aufgrund von einmaligen Effekten entstand eine Überdeckung. Der Ausgleich der Überdeckung aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum ist gemäß Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG i. d. Fassung vom 01.01.1993 innerhalb des folgenden - jetzt neu kalkulierten Zeitraums (2019 – 2023) - auszugleichen.
Dies führt vorübergehend zu einer deutlichen Reduzierung der Beseitigungsgebühren. Der Preis sinkt von 85,07 €/m3 auf nun 38,69 €/m3. Die neue GS-FES vom 09.10.2019 gilt ab 01.01.2020 und ist bis 31.12.2023 gültig.
Es ist jedoch zu erwarten, dass die Gebühr im nächsten Kalkulationszeitraum (2024 – 2027) wieder deutlich ansteigen wird, da keine weiteren Einmaleffekte zu erwarten sind und mittlerweile viele Abwassergruben in Kleinkläranlagen umgerüstet wurden sodass die Abfuhrmengen weiter sinken werden.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des KZV „Schwarzachgruppe“ unter der Tel. Nr. 09128 92 385 0 gerne zur Verfügung.